Hinweise des Fischereiaufsehers
 

  • Angelkarte ist nur “vollständig“ ausgefüllt und unterschrieben gültig
  • Fischereiabgabe entrichtet und der Nachweis dabei?
  • Raubfischangeln nur in Verbindung mit gültigem Fischereischein
  • Je Angel ist nur 1 Köder zulässig
  • Köderfische dürfen nur am Tag ihres Fanges verwendet werden - das Hältern über Nacht z.B. an Steganlagen ist verboten
  • es darf nur mit totem Köderfisch geangelt werden, dieser ist waidgerecht zu töten
  • die als Köderfisch erlaubten Fische sind in der Angelkarte aufgezählt
  • Fangbeschränkung beachten, Hecht u. Zander jeweils nur einer pro Angeltag
  • Karpfen, Schleie, Aal, Quappe und Wels jeweils nur zwei pro Angeltag
  • Mindestmaße beachten Hecht und Zander z.B. 50cm nicht 45cm
  • untermäßige Fische müssen zurückgesetzt werden, ist der Haken tief geschluckt muss die Schnur an der Kopfspitze abgeschnitten und der Fisch zurück gesetzt werden
  • Angeln ist nur vom verankerten Boot zulässig, Driftsack sowie E-Motor zum Ankern sind verboten
  • Das “Fische suchen“ mit einem Echolot ist verboten, für andere Zwecke ist es gestattet
  • Vor dem Angeln ist jeder verpflichtet sich etwaige andere Bestimmungen zum Gewässer einzuholen und sich zu informieren
  • Das Nachtangeln bedarf einer gesonderten Angelkarte ansonsten darf geangelt werden von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, dabei gelten die wetterdienstlich angegebenen Zeiten nicht die gefühlten.

 

 

 

(verantwortlich für den Inhalt: Spfr. Ronny Sailer)

 

Angel-Jubiläum beim Ortsanglerverein Werder (Havel) e.V.

Foto: Steve Eibe
Foto: Steve Eibe

Der Ortsanglerverein Werder (Havel) e.V. feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen und blickt auf eine ereignisreiche Geschichte zurück. Hohes persönliches Engagement seiner Mitglieder zeichnet diesen Verein aus, viele Ideen wie auch Mut zu Veränderungen führten stets zu einer Weiterentwicklung von Strukturen und Angeboten.  Dadurch wird seinen Mitgliedern kontinuierlich ein tolles Umfeld für das Angeln als Hobby und Naturerlebnis geboten, aber darüber hinaus auch immer ein Raum für Gemeinschaft und Hilfe.        Bericht          Bilder

 
 
 

Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

Schonzeiten - Mindestmaße

in Anlage