Fischfondue (frei nach Stefan)

Z

U

T

A

T

E

N

Pro Person ca. 300 g Fischfilet (dicke Filetscheiben eignen sich am besten, der Vergleich verschiedener Fischsorten macht das Essen interessant);
Fischfond, 1EL Brühe, etwas Suppengrün ganz klein gehackt;
(Kräuter-/Knoblauchbutter-) Baguette;
Mixed Pickles, Broccoli, Champignons, …
Saucenzutaten für verschiedene Saucen (natürlich können auch Fertigsaucen verwendet werden);
Brennspiritus nicht vergessen (für Brenner im Rechand unterm Topf!) 

Z

U

B

E

R

E

I

U

N

G

Fonduesaucen zubereiten und ziehen lassen, vor dem Essen erneut abschmecken;
Bsp: Cocktailsauce, Zitronen-Pfeffer-Dip, Dillsauce oder Dänische Remoulade;
Fischfonds (Brühe, Suppengrün) auf dem Herd erhitzen;
Fischfilet in Würfel schneiden (wenn der Fisch eingefroren war und noch nicht ganz aufgetaut geschnitten wird, werden die Stückchen formschön);
Baguette im Ofen backen;
Gemüse/Grünzeug in Schüsseln anrichten;
Wenn der Fond heiß, die Baguettes braun gebacken und die Saucen noch mal abgeschmeckt wurden kommt alles auf den Tisch;
Zuletzt den Topf auf das Rechand und das Feuer im Brenner entzünden;
Tipp:
• Ein trockener Weißwein schmeckt besonders gut zum Fischfondue
• Sollte nicht aufgegessen werden, kommen die Fisch- und Gemüsereste in den Topf und sind die Basis für eine wohlschmeckende Suppe am Folgetag

Angel-Jubiläum beim Ortsanglerverein Werder (Havel) e.V.

Foto: Steve Eibe
Foto: Steve Eibe

Der Ortsanglerverein Werder (Havel) e.V. feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen und blickt auf eine ereignisreiche Geschichte zurück. Hohes persönliches Engagement seiner Mitglieder zeichnet diesen Verein aus, viele Ideen wie auch Mut zu Veränderungen führten stets zu einer Weiterentwicklung von Strukturen und Angeboten.  Dadurch wird seinen Mitgliedern kontinuierlich ein tolles Umfeld für das Angeln als Hobby und Naturerlebnis geboten, aber darüber hinaus auch immer ein Raum für Gemeinschaft und Hilfe.        Bericht          Bilder

 
 
 

Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

Schonzeiten - Mindestmaße

in Anlage